Wann können wir uns frühestens zur Eheschließung anmelden?
Sie können sich frühestens 6 Monate vor Ihrer Trauung persönlich zur Eheschließung anmelden. In diesem Zeitraum ist eine Anmeldung jederzeit möglich.
Können wir auch schon vor Anmeldung der Eheschließung einen Termin reservieren?
Damit Sie auch Ihren Wunschtermin bekommen, sollten Sie sich schnellstmöglich telefonisch oder persönlich an uns wenden. Wir reservieren Ihnen gerne einen Termin. Sofern Sie dies wünschen, denken Sie daran, dass es sich in diesem Fall lediglich um eine Reservierung handelt. Sobald Sie sich beim Standesamt zur Eheschließung angemeldet haben, erhalten Sie eine Terminbestätigung. Erst dann sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Termin steht definitiv fest.
Bei welchem Standesamt müssen wir uns anmelden?
Sie haben die beabsichtigte Eheschließung bei dem Standesamt anzumelden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat. Wohnen Sie also in Buxtehude, kommen Sie natürlich zu unserem Standesamt. Hat einer von Ihnen einen anderen Wohnsitz oder eine Zweitwohnung, kann auch bei diesem Standesamt die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen. Heiraten können Sie jedoch in jedem deutschen Standesamt, sobald die Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen.
Die Eheschließenden melden ihre Eheschließung persönlich beim Standesamt an. Versteht ein Eheschließender die deutsche Sprache nicht, ist ein Dolmetscher zur Anmeldung mitzubringen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, so kann die Anmeldung mit einer entsprechenden Vollmacht (diese ist beim Standesamt anzufordern) durch den anderen Eheschließenden erfolgen.
Welche Unterlagen/Dokumente müssen wir vorlegen, wenn wir beide ledig und deutsche Staatsangehörige sind?
Dann besorgen Sie sich bitte jeweils eine neu ausgestellte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Ein Ausweis ist ebenfalls vorzulegen.
Welche Unterlagen/Dokumente müssen wir vorlegen, wenn einer von uns oder beide schon einmal verheiratet waren (geschieden oder verwitwet) und deutsche Staatsangehörige sind (ohne Auslandsberührung)?
Dann besorgen Sie sich im Falle einer Scheidung eine Abschrift aus dem Eheregister (mit Angabe der Scheidung). Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie geheiratet haben. Das gilt auch, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst ist. Weiterhin sind ebenfalls jeweils beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister und die Ausweise vorzulegen.
Ich war schon mehrmals verheiratet. Muss ich meine Vorehen auch nachweisen?
Nein, eine mündliche Angabe der Vorehen reicht aus.
Was müssen wir berücksichtigen, wenn wir gemeinsame Kinder haben?
Legen Sie bei Anmeldung zur Eheschließung die Geburtsurkunde(n) Ihrer/Ihres Kindes/Kinder mit Angabe der Mutter und des Vaters vor.
Benötigen wir Trauzeugen?
Nein! Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern Sie dies wünschen. Die Zeugen sollen volljährig sein. Sie können mit Ihnen verwandt sein.
Was kostet die Anmeldung zur Eheschließung – die Eheschließung?
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 50,00 €. Je nach Einzelfall (beispielsweise Auslandsbeteiligung) kommen weitere Kosten hinzu. Dazu beraten wir Sie gerne individuell.
Alle anderen Kosten wie für Eheurkunden, Stammbuch usw. kommen hinzu. Die Gebühr wird bei der Anmeldung fällig und kann in bar oder mit EC-Karte beglichen werden.
Ist damit für Sie alles beantwortet? Wenn nein, dann rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.
Bei Auslandsbezug (eine andere Staatsangehörigkeit oder Urkunden, Unterlagen aus dem Ausland) ist auf jeden Fall eine persönliche Kontaktaufnahme nötig.