Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, ist der Ehemann der Mutter automatisch der rechtliche Vater des Kindes, sofern keine wirksame Anerkennung eines anderen Mannes, der leiblicher Vater ist, vorliegt. Aus der rechtlichen Vaterschaft leitet sich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten ab.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist notwendig, wenn Sie bei der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet sind.

Die Mutter und das Kind müssen der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit sie wirksam wird.

Ihre Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft müssen Sie öffentlich beurkunden lassen. Das gilt auch für die Zustimmung der Mutter und des Kindes. Die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter beinhaltet die Zustimmung des Kindes, sofern dieses das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Beurkundung ist insbesondere möglich in folgenden Einrichtungen:

  • Standesamt
  • Jugendamt
  • Notarin/Notar

Wenn dem Kind (noch) kein anderer Mann als Vater zugeordnet ist, ist es für die Wirksamkeit der Anerkennung nicht von Bedeutung, ob das Kind leiblich vom anerkennenden Mann abstammt. Sind Sie nicht der leibliche Vater des Kindes, kann Ihre durch Anerkennung begründete Vaterschaft jedoch im Wege der Anfechtung beseitigt werden.

Wenn das Kind bereits einem anderen Mann als Vater zugeordnet ist, sind die Zustimmung dieses Mannes und die leibliche Abstammung des Kindes vom Anerkennenden zusätzliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anerkennung. Für die Eintragung der Vaterschaft im Geburtenregister ist dem Standesamt in diesen Fällen das Ergebnis einer genetischen Abstammungsuntersuchung vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt oder an das Jugendamt der Hansestadt Buxtehude.

Beabsichtigen Sie jedoch zu der Vaterschaftsanerkennung gleichzeitig eine Sorgeerklärung abzugeben, wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Personalausweis oder Reisepass

- Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist erforderlich

- Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung ist beim Standesamt und Jugendamt kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen im Einzelfall Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Diese Beurkundungen sind kostenpflichtig.


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