Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

Allgemeine Informationen

Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52-54 Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist der zuständigen Stelle eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) vorzulegen.

Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitgliedsbeiträge einschließlich Umlagen und Aufnahmegebühren.

Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen. Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen für einen Verein oder die kostenlose Überlassung von Räumen oder Fahrzeugen sind keine Spenden.

Steuerbegünstigte Zwecke sind:

  • gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)

  • mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

  • kirchliche Zwecke (§ 54 AO).

Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise:

  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,

  • die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,

  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen in der Bundesrepublik Deutschland,

  • die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

Abgabenordnung (AO)

Erläuterungen zum Thema Spenden und Sponsoring bei der Hansestadt Buxtehude können sie folgendem Link entnehmen:

Spenden & Sponsoring | Hansestadt Buxtehude

An wen muss ich mich wenden?

Hansestadt Buxtehude

Fachgruppe Finanzen, Beteiligungen und zentrales Controlling

Bahnhofstraße 7

21614 Buxtehude

04161 / 501 2022

Zuständige Stelle

Hansestadt Buxtehude

Fachgruppe Finanzen, Beteiligungen und zentrales Controlling

Bahnhofstraße 7

21614 Buxtehude

04161 / 501 2022

Anträge / Formulare

Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Stefan OldenburgStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 20 - Finanzen, Beteiligungen und zentrales Controlling
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-2027
Telefax: 04161 501-72099
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Finanzamt Stade VCard
Harburger Straße 113
21680 Stade
Telefon: +49 4141536-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-stade-67841.htmlÖffnungszeiten:

  • Mo. 08:00-12:00 Uhr

  • Di. 08:00-12:00 Uhr

  • Mi. geschlossen

  • Do. 08:00-17:00 Uhr (vor Feiertagen bis 12:00 Uhr)

  • Fr. 08:00-12:00 Uhr


Zurück