Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der
Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle
anzumelden.
Die Ree
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.
Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt
nicht angegeben
nicht angegeben
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
nicht angegeben
Ansprechpartner/in| Buxtehuder BürgerBüro | |
| Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1111 Telefax: 04161 501-71111 E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de | durchgehend geöffnet:
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| Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung. | |
| Ortsbüro Hedendorf / Neukloster | |
| Kringelstraße 5 21614 Buxtehude Telefon: 04161 997600 Telefax: 04161 51098 E-Mail: ortsbuero@stadt.buxtehude.de | Montags 09:00 – 12:00 Uhr
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