Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Allgemeine Informationen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist auch online über die städtische Homepage im Bereich "Online-Dienste" möglich.


zuklappenAnsprechpartner/in
Buxtehuder BürgerBüroStandort anzeigen
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-1111
Telefax: 04161 501-71111
E-Mail:

durchgehend geöffnet:
Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr
Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.
Ortsbüro Hedendorf / NeuklosterStandort anzeigen
Kringelstraße 5
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 997600
Telefax: 04161 51098
E-Mail:

Montags 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Freitags: geschlossen
Samstags: geschlossen


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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