Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der
Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom
Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)
nicht angegeben
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.
Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.
Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.
die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für
Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.
Ansprechpartner/in| Frau Hellmig | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3214 Telefax: 04161 501-73299 E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de | |
| Herr Peters | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3252 Telefax: 04161 501-73299 E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de | |
| Herr Wolff | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3211 Telefax: 04161 501-73299 E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de | |
