Verkehrsbehördliche Anordnungen

Allgemeine Informationen

Nach § 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum.

Darunter fallen unter anderem:

  • Aufgrabungen im Fahrbahnbereich
  • Straßenbau (Unterhaltungsarbeiten und Neubau)
  • Arbeiten im Seitenraum bzw. Geh- und Radwegbereich

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss durch den Verantwortlichen der durchzuführenden Maßnahme eine Anordnung eingeholt werden. In der Anordnung ist geregelt, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Des Weiteren wird in der Anordnung festgesetzt, ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Vor Erteilung der Anordnung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie vollständige Übersichts- bzw. Verkehrszeichenpläne bei der Antragstellung mit ein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für verkehrsbehördliche Anordnungen richten sich nach Dauer und Aufwand, beginnend ab 40 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten auf elektronischem Wege im Portal: www.rosyweb.de.

Rechtsgrundlage
  • 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau HellmigStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3214
Telefax: 04161 501-73299
E-Mail:
Herr WolffStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3211
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