Die Veranstaltung ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen.
Veranstaltungsgenehmigung
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Ansprechpartner/in
| Frau Spinck | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3254 Telefax: 04161 501-73299 E-Mail: gewerbe@stadt.buxtehude.de | |
Formulare
| Antrag Marktfestsetzung (203 KB) |
