Veranstaltungsgenehmigung

Allgemeine Informationen

Die Veranstaltung ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anzeigefrist: 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau SpinckStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3254
Telefax: 04161 501-73299
E-Mail:
Zurück