Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt oder an das Jugendamt der Hansestadt Buxtehude.

Beabsichtigen Sie jedoch zu der Vaterschaftsanerkennung gleichzeitig eine Sorgeerklärung abzugeben, wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Personalausweis oder Reisepass

- Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist erforderlich

- Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung ist beim Standesamt und Jugendamt kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen im Einzelfall Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Anfechtung
  • Feststellungsverfahren
Was sollte ich noch wissen?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Diese Beurkundungen sind kostenpflichtig.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Siebrecht (Buchstaben A-G/T)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner BürgerserviceStandesamt
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3245
Telefax: 04161 501-73249
E-Mail:
Frau Quast (Buchstaben H-K)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner BürgerserviceStandesamt
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3240
Telefax: 04161 501-73249
E-Mail:
Zurück