Steuerliche Lebensbescheinigung

Allgemeine Informationen

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Lohnsteuer 2021 - Ein kleiner Ratgeber

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
  • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

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Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr


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Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.


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eingeschränkt zugängig
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Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr
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Freitags: geschlossen
Samstags: geschlossen


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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