Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Sterbeurkunde
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist. Sterbeurkunden werden vom Standesamt ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Anträge / Formulare
Ansprechpartner/in
| Frau Immig | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice › Standesamt Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3243 Telefax: 04161 501-73249 E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de | |
| Frau Quast | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice › Standesamt Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3240 Telefax: 04161 501-73249 E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de | |
