Sterbeurkunde

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist. Sterbeurkunden werden vom Standesamt ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Anträge / Formulare

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau ImmigStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner BürgerserviceStandesamt
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3243
Telefax: 04161 501-73249
E-Mail:
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Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner BürgerserviceStandesamt
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3240
Telefax: 04161 501-73249
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