Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum

Allgemeine Informationen

Der Gebrauch des öffentlichen Straßenraumes, zu dem auch Nebenanlagen wie Gehwege, Parkbuchten etc. gehören, ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (sog. Gemeingebrauch). Dazu zählen insbesondere der Fahrzeug-, Fahrrad- und der Fußgängerverkehr.

Übersteigt die Benutzung des öffentlichen Straßenraumes diese Nutzung, so bedarf sie als Sondernutzung der Erlaubnis der Behörde.

Zur erlaubnispflichtigen Sondernutzung zählen insbesondere:

  • das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen zu gewerblichen Zwecken vor Cafés, Restaurants, Bars, Kneipen, Eisdielen und Geschäften

  • das Aufstellen von Fahrradständern

  • das mobile Verteilen von Handzetteln und anderen Werbeschriften

  • das Aufstellen von Containern und Gerüsten

  • das Aufstellen von Warenauslagen (Kleiderständern etc.) und Kundenstoppern

  • das Aufstellen von Informationsständen

  • das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern mit Werbeflächen zu gewerblichen Zwecken

  • das Anbringen von Plakaten (max. 20 Stück für einen Zeitraum von zwei Wochen, ausgenommen Wahlwerbung)
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte stellen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung einen schriftlichen Antrag und fügen diesem ggfs. eine Skizze bzw. einen Lageplan bei. Sie können hierzu gerne unsere Antragsvordrucke nutzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe für die beantragte Sondernutzung ergibt sich aus dem Gebührentarif zur Sondernutzungsgebührensatzung.

Die Gebühren berechnen sich aus der jeweiligen Art der Sondernutzung, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Sondernutzung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung schriftlich zu stellen, bzw. 2 Wochen vor Ablauf der zuvor beantragten Sondernutzungserlaubnis, wenn die Nutzung verlängert werden soll.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau NiquetStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3257
Telefax: 04161 501-73299
E-Mail:
Herr PetersStandort anzeigen
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Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
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