Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie Ihrer Kommune Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So zahlen Sie Gebühren oder Rechnungen bargeldlos, bequem und immer pünktlich.
SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen
Allgemeine Informationen
Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren.
Anders als bei einer Überweisung löst hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus.
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.
Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Verfahrensablauf
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat.
SEPA-Mandat schriftlich erteilen
- Füllen Sie das Formular Ihrer Kommune vollständig aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
- Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Voraussetzungen
- Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
- Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
- Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPALastschriftmandats.
Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
- seine Kundenkennung (IBAN).
Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht vorhanden
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Bearbeitungsdauer
Variabel
Rechtsgrundlage
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kontoführenden Stelle
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
- Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften Regelwerke des European Payments Council (European Payments Council Rulebooks)
Rechtsbehelf
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Ansprechpartner/in
| Herr Kai Dobers | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 20 - Finanzen, Beteiligungen und zentrales Controlling Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-2011 Telefax: 04161 501-72090 E-Mail: steuer@stadt.buxtehude.de | |
