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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Allgemeine Informationen
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
- :37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - :59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - :70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - :92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
- :6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre - :10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
- :4 Wochen
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
| Buxtehuder BürgerBüro | |
| Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1111 Telefax: 04161 501-71111 E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de | durchgehend geöffnet:
|
| Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung. | |
| Ortsbüro Hedendorf / Neukloster | |
| Kringelstraße 5 21614 Buxtehude Telefon: 04161 997600 Telefax: 04161 51098 E-Mail: ortsbuero@stadt.buxtehude.de | Montags 09:00 – 12:00 Uhr
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