Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes

Allgemeine Informationen

Im Reisepass wird ausschließlich der Wohnort, nicht jedoch die vollständige Anschrift vermerkt. Eine Aktualisierung dieser Angabe ist erforderlich, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes ist keine Änderung notwendig.

Die Änderung des Wohnorts im Reisepass kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beim zuständigen Bürgeramt am neuen Wohnort vorgenommen werden.

Sofern Ihre Kommune eine Online-Wohnsitzanmeldung anbietet, besteht alternativ die Möglichkeit, die Aktualisierung im Rahmen dieses digitalen Verfahrens vorzunehmen. In diesem Fall wird Ihnen der entsprechende Adressaufkleber für den Reisepass postalisch zugesandt, sodass ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.

Bei einem Umzug ins Ausland kann der neue Wohnort ebenfalls im Reisepass eingetragen werden. Sollte der endgültige Wohnsitz im Ausland noch nicht feststehen, können Sie ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eingetragen lassen.

Verfahrensablauf

Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:

  • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder melden Sie sich digital um.
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnortänderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
  • Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
  • Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.
  • Bei der digitalen Ummeldung bekommen Sie den Wohnortaufkleber nach Hause gesandt, sofern Ihre Kommune den Dienst anbietet.

Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:

  • Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
  • Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.

Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.

Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Wohnortänderung kann in der Regel direkt im Zuge der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt vorgenommen werden.
  • Falls Sie den Reisepass bei der Anmeldung nicht vorlegen, kann die Änderung auch nachträglich erfolgen.
  • Bei Vertretung durch eine andere Person: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eines Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person.

Bei Online-Wohnsitzanmeldung (sofern von Ihrer Kommune angeboten):

Ihre Kommune bietet die Möglichkeit, den Wohnorteintrag im Reisepass im Zuge der Online-Wohnsitzanmeldung zu aktualisieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiger Reisepass
  • Meldebestätigung oder Nachweis über die Anmeldung am neuen Wohnort (wird bei gleichzeitiger Ummeldung meist intern geprüft)
  • Vollmacht und Ausweiskopie der bevollmächtigten Person (wenn Sie nicht selbst erscheinen)
  • Bei elektronischer Änderung:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
  • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
  • kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
  • Bei Antragstellung aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

Bearbeitungsdauer
  • :
    in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Widerspruch

Anfechtungsklage

Verpflichtungsklage


zuklappenAnsprechpartner/in
Buxtehuder BürgerBüroStandort anzeigen
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-1111
Telefax: 04161 501-71111
E-Mail:

durchgehend geöffnet:
Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr
Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.
Ortsbüro Hedendorf / NeuklosterStandort anzeigen
Kringelstraße 5
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 997600
Telefax: 04161 51098
E-Mail:

Montags 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Freitags: geschlossen
Samstags: geschlossen


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Zurück