Verlust, Diebstahl oder Wiederauffinden Ihres Personalausweises sowie Änderungen der darauf enthaltenen Daten müssen Sie unverzüglich melden.
Personalausweis Meldungen vornehmen
Allgemeine Informationen
Sie müssen Ihre Personalausweisbehörde, bzw. Ihr Bürgeramt unverzüglich informieren, wenn:
- sich Daten auf Ihrem Personalausweis ändern (z. B. Ihr Name),
- Sie Ihren Personalausweis verloren haben,
- Ihr Ausweis gestohlen wurde,
- Sie den Ausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Damit Ihr Ausweis gültig bleibt, müssen die darauf enthaltenen Daten mit Ausnahme von Anschrift und Größenangabe immer aktuell sein. Diese sollten jedoch nach Möglichkeit ebenfalls unverzüglich angepasst werden.
Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.
Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Melden Sie Änderungen Ihrer Personalausweisdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Personalausweisbehörde.
Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
Voraussetzungen
Für eine Meldung müssen Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises sein und eine der folgenden Fälle vorliegen:
- Änderung von Daten auf Ihrem Personalausweis,
- Verlust Ihres Personalausweises,
- Diebstahl Ihres Personalausweises,
- Wiederauffinden nach Verlustmeldung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalausweisbehörde, welche Nachweise Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.
Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.
Für die Meldung des Diebstahls fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
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Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweishörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie einen zuvor als verloren gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich bei Ihrer Personalausweisbehörde melden. Mit Ihrer Meldung wird der Fahndungseintrag bei der Polizei gelöscht.
Nach der Meldung können Sie den Personalausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner regulären Gültigkeit weiter nutzen. Die Online-Ausweisfunktion bleibt zunächst gesperrt. Wenn Sie diese wieder aktivieren möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei Ihrer Personalausweisbehörde beantragen.
Die Meldung ist wichtig, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Ihr Personalausweis wieder als gültig geführt wird.
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Ansprechpartner/in
| Buxtehuder BürgerBüro | |
| Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1111 Telefax: 04161 501-71111 E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de | durchgehend geöffnet:
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| Kringelstraße 5 21614 Buxtehude Telefon: 04161 997600 Telefax: 04161 51098 E-Mail: ortsbuero@stadt.buxtehude.de | Montags 09:00 – 12:00 Uhr
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