Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

An wen muss ich mich wenden?

Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG":

  • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. Außenstellen

Ausstellung des Parkausweises:

  • Die Hansestadt Buxtehude, die Samtgemeinde Harsefeld, die Hansestadt Stade oder, für alle übrigen Gemeinden, der Landkreises Stade, je nach Wohnort des Antragstellenden
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der Voraussetzungen
  • Foto
  • Bei Antragstellung durch eine dritte Person:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der antragstellenden Person
Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Unterstützende Institutionen
  • Beirat für Menschen mit Behinderungen e. V.

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Frau NiquetStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3257
Telefax: 04161 501-73299
E-Mail:
Herr PetersStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3252
Telefax: 04161 501-73299
E-Mail:
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