Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger eine öffentliche Einrichtung der Hansestadt Buxtehude für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung. Welche Räume in öffentlichen Einrichtungen der Hansestadt Buxtehude für private Zwecke genutzt werden können, ergibt sich aus den Widmungsbestimmungen der Hansestadt Buxtehude.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für den Raum zuständige Abteilung der Hansestadt Buxtehude. Ist Ihnen die zuständige Abteilung nicht bekannt, senden Sie Ihre Anfrage an stadtverwaltung@stadt.buxtehude.de.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Ansprechpartner/in
| Herr Torben Höhrmann | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 10 - Organisation und Personal Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1031 E-Mail: fg10@stadt.buxtehude.de | |
