Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger eine öffentliche Einrichtung der Hansestadt Buxtehude für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung. Welche Räume in öffentlichen Einrichtungen der Hansestadt Buxtehude für private Zwecke genutzt werden können, ergibt sich aus den Widmungsbestimmungen der Hansestadt Buxtehude.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für den Raum zuständige Abteilung der Hansestadt Buxtehude. Ist Ihnen die zuständige Abteilung nicht bekannt, senden Sie Ihre Anfrage an stadtverwaltung@stadt.buxtehude.de.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Torben HöhrmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 10 - Organisation und Personal
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-1031
E-Mail:
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