Meldebescheinigung Erteilung

Allgemeine Informationen

Die Meldebehörde stellt auf Antrag eine Meldebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie an einer bestimmten Anschrift gemeldet sind. Die Meldebescheinigung wird häufig gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen oder sonstigen Stellen als Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift benötigt.

Die Meldebescheinigung wird grundsätzlich nur der betroffenen Person erteilt. Sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Inhalt der Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung enthält regelmäßig folgende im Melderegister gespeicherte Daten:

  • Familienname
  • Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens)
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften mit Kennzeichnung von Haupt- und Nebenwohnung

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Antrag können zusätzlich weitere im Melderegister gespeicherte Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden, sofern diese für den von Ihnen verfolgten Zweck erforderlich sind.

Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig verlangt, wenn Daten für Rentenangelegenheiten, Eheschließungen, Nachlassverfahren, Auslandsbehörden oder andere besondere Nachweiszwecke benötigt werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.

  1. Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
  2. Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
  3. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
  4. Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.

Sie können hierzu auch die aufgeführten Online-Formulare nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Stelle persönlich, durch eine bevollmächtigte, ausgewiesene Person oder über das Online-Formular zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • :9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.

  • Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
  • Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab. 

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer An- oder Ummeldung wird regelmäßig eine kostenfreie Meldebestätigung über den erfolgten Meldevorgang ausgestellt. Die Ausstellung einer Meldebescheinigung auf Antrag ist hiervon zu unterscheiden und grundsätzlich gebührenpflichtig.


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