Meldebescheinigung Erteilung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Sie können hierzu auch die aufgeführten Online-Formulare nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Stelle persönlich, durch eine bevollmächtigte, ausgewiesene Person oder über das Online-Formular zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • :9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


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Buxtehuder BürgerBüroStandort anzeigen
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Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
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Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

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Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Freitags: geschlossen
Samstags: geschlossen


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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