Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 30,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage

