Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 30,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
| Frau Röhrs | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice › Standesamt Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3244 Telefax: 04161 501-73249 E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de | |
| Frau Immig | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice › Standesamt Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3243 Telefax: 04161 501-73249 E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de | |
