Hundehaltung in Buxtehude

Teaser

Die Haltung eines Hundes bringt viel Freude, aber auch damit einhergehende gesetzliche geregelte Pflichten mit sich. Im folgenden A-Z Katalog finden Sie alles, was Sie über die Hundehaltung in Buxtehude und Niedersachsen wissen sollten.

A
- Allgemeine Informationen zur Hundesteuer
- Hundesteueranmeldung und Mitteilung über den Beginn einer Hundehaltung nach dem NHundG
- Anleinzwang: Ein genereller Alleinzwang besteht in Buxtehude nicht. Ausnahme: in den Naturschutzgebieten/ Friedwald/ Brut- und Setzzeit siehe B.
- Anzeigen gegen einen Hundehalter/eine Hundehalterin: Schriftlich mit Ort und Datum an die unten genannte Ansprechpartnerin.

B
Brut- und Setzzeit: Vom 01.04. bis zum 15.07.; in diesem Zeitraum sind die Hunde angeleint zu führen.

E
Ersthundehalter haben folgende Nachweise zu erbringen:
1. Sachkundenachweis siehe unter S
2. Transponderkennzeichnung des Hundes siehe unter T
3. Hundehalterhaftpflichtversicherung siehe unter H
4. Eintragung im Nds. Hunderegister siehe unter N

H
Hundehalterpflichten in Niedersachsen:
- Anmeldung zur Hundesteuer (hier)
- Transponder-Kennzeichnung (§ 4 NHundG) siehe unter T
- Haftpflichtversicherung (§ 5 NHundG):
Für einen Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € für Personenschäden und von 250.000,00 € für Sachschäden abgeschlossen werden.
- Registrierung im Nds. Hunderegister (§ 6 NHundG) siehe unter N

K
- Kennzeichnung des Hundes: Siehe unter T
- Kot: Als Hundehalter sind sie verpflichtet, den Hundekot zu entfernen (§ 3 Abs. 2 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Hansestadt Buxtehude). Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 6 der Verordnung) und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
- Kottüten: Die Kottüten gibt es kostenlos an der Information im Stadthaus und an sämtlichen Hundekottütenspendern im Stadtgebiet.

L
Lärm durch Hundegebell: Bei akuter Lärmstörung in den Abendstunden wenden Sie sich bitte an die Polizei. Ansonsten besteht die Möglichkeit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige, hierzu empfiehlt sich das Führen eines Lärmprotokolls.

N
Niedersächsisches Hunderegister:
Die Registrierung wird durch die GovConnect GmbH, Donnerschweer Straße 72-80, 26123 Oldenburg, Internet: www.hunderegister-nds.de im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt und kann nur durch den Hundehalter persönlich erfolgen. Eine Registrierung des Hundes in einem anderen Haustierregister (z. B. Tasso) ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung nicht.

S
Sachkundenachweis (§ 3 NHundG):
- theoretischer Sachkundenachweis vor Aufnahme der Hundehaltung.
- praktischer Sachkundenachweis während des 1. Jahres der Hundehaltung. - Liste der Prüfer in Niedersachsen sowie Informationen zur Sachkundeprüfung. Die Prüfung wird auch in Hundeschulen abgenommen.

T
- Tierschutzanzeigen: Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises Stade.
- Transponder-Kennzeichnung: Gemäß § 4 NHundG ist es erforderlich, dass Ihr Hund, sofern er älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder-Chip gekennzeichnet ist. Ihr Tierarzt informiert Sie hierüber sicherlich gerne.

Z
Zuzug: Sofern Sie aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen umziehen, machen Sie sich bitte mit den Hundehalterpflichten (siehe E/H) vertraut.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau MurkenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3220
Telefax: 04161 501-73299
E-Mail:
Zurück