Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu
- im eingeschränktem Haltverbot/in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286 und 290 StVO) und
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
zu parken, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.
Der Handwerkerparkausweis gilt nur im Stadtgebiet der Hansestadt Buxtehude.
Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Handwerker, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind, ein zulassungspflichtiges oder -freies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe ausüben, regelmäßig Bau-, Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und dazu ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, das zum Materialtransport und/oder als Werkstattwagen genutzt wird.
Folgend genannten Berufsgruppen (welche in der Anlage A oder B der Handwerksordnung verzeichnet sind) oder sonstigen Betrieben, die schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen, kann ein Handwerkerparkausweis ausgestellt werden:
Anlage A:
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Stuckateure
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Tischler
- Glaser
Anlage B:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Estrichleger
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Raumausstatter
- Textilreiniger
- Gebäudereiniger
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
Sonstige Betriebe:
z. B.
- Hausmeisterservicebetriebe
- Garten- und Landschaftsbaubetriebe
- Reparatur und Wartung von Computern, Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

