Fundsachen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Fundservice Deutschland: zuständige Stelle finden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Abholung eines verlorenen Gegenstandes grundsätzlich persönlich vorsprechen und Ihren Ausweis vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden gestaffelte Gebühren erhoben:

Nach den Richtlinien der Allgemeinen Gebührenordnung (ALLGO) werden Fundgebühren erhoben, die sich an dem Schätzwert des Fundgegenstandes orientieren, und wie folgt gestaffelt sind:
 
Schätzwert 0 bis 10,00 Euro                    0,00 Euro Gebühr
Schätzwert 10,00 bis 50,00 Euro             5,00 Euro Gebühr
Schätzwert 50,00 bis 500,00 Euro          15 % des Schätzwertes 
Schätzwert über 500,00 Euro                 75,00 Euro + 2 % des 500,00 Euro übersteigenden Schätzwertes
 
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. 

Rechtsbehelf

nicht eingetragen


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau MärkerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3258
E-Mail:
Zurück