In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Hierzu benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion und einem passenden Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Wie auch bei der Antragsstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Diese kann im Online-Portal mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden.
Ansprechpartner/in| Buxtehuder BürgerBüro | |
| Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1111 Telefax: 04161 501-71111 E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de | durchgehend geöffnet:
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| Ortsbüro Hedendorf / Neukloster | |
| Kringelstraße 5 21614 Buxtehude Telefon: 04161 997600 Telefax: 04161 51098 E-Mail: ortsbuero@stadt.buxtehude.de | Montags 09:00 – 12:00 Uhr
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