Errichten einer mobilen Haltverbotszone

Allgemeine Informationen

Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Errichtung einer Haltverbotszone.

Die benötigte Fläche für einen Umzugswagen beträgt ca. 15 m.

Um die zu reservierende Fläche einzugrenzen, müssen zwei transportable Haltverbotsschilder verwendet werden. Die Beschilderung ist von Ihnen vorzunehmen bzw. bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und nach Beendigung Ihres Umzuges unverzüglich zu entfernen.

Verfahrensablauf

Folgende Angaben werden im Antrag benötigt:

- Ort der Einrichtung
- Geltungszeitraum des Haltverbots (Datum + ggf. Uhrzeit)
- Umfang der Haltverbotszone (in Metern)
- Kontaktdaten des Antragstellers

Dieser kann auch im Bereich "Online-Dienste" der städtischen Homepage gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefon- und Fax-Nummer
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
  • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
  • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Genehmigung beträgt mindestens 30,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist formlos schriftlich mindestens 1 Woche vor dem Umzugsdatum zu stellen.

Die Haltverbotszone muss mindestens drei Tage vor dem Umzugstermin eingerichtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau NiquetStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3257
Telefax: 04161 501-73299
E-Mail:
Herr PetersStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-3252
Telefax: 04161 501-73299
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