Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Errichtung einer Haltverbotszone.
Die benötigte Fläche für einen Umzugswagen beträgt ca. 15 m.
Um die zu reservierende Fläche einzugrenzen, müssen zwei transportable Haltverbotsschilder verwendet werden. Die Beschilderung ist von Ihnen vorzunehmen bzw. bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und nach Beendigung Ihres Umzuges unverzüglich zu entfernen.

