Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben
oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine
Erlaubnis.
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Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.
nicht angegeben
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
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Ansprechpartner/in| Herr Wolff | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3211 Telefax: 04161 501-73299 E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de | |
