Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Allgemeine Informationen
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihr örtliches Bürgeramt
Zuständige Stelle
Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren (örtliches Bürgeramt)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
| Buxtehuder BürgerBüro | |
| Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1111 Telefax: 04161 501-71111 E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de | durchgehend geöffnet:
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| Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung. | |
| Ortsbüro Hedendorf / Neukloster | |
| Kringelstraße 5 21614 Buxtehude Telefon: 04161 997600 Telefax: 04161 51098 E-Mail: ortsbuero@stadt.buxtehude.de | Montags 09:00 – 12:00 Uhr
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