Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

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Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Allgemeine Informationen

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihr örtliches Bürgeramt

Zuständige Stelle

Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren (örtliches Bürgeramt)

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.


zuklappenAnsprechpartner/in
Buxtehuder BürgerBüroStandort anzeigen
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-1111
Telefax: 04161 501-71111
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Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
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Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

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Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Freitags: geschlossen
Samstags: geschlossen


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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