Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

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Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde jederzeit aktivieren lassen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.


zuklappenAnsprechpartner/in
Buxtehuder BürgerBüroStandort anzeigen
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-1111
Telefax: 04161 501-71111
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Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
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Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

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Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Freitags: geschlossen
Samstags: geschlossen


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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