Einwohnerfragestunde

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Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.

Öffentliche Sitzungen werden mitsamt ihrer Tagesordnung rechtzeitig vorher im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Buxtehude, auf der Homepage sowie im Buxtehuder Tageblatt und im Aushangkasten vor dem Stadthaus (Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude) bekanntgegeben.

Allgemeine Informationen

Eine Einwohnerfragestunde ist in den Sitzungen der kommunalen Gremien üblicherweise zu Beginn der Sitzung eingeplant.

Verfahrensablauf

Sofern eine Einwohnerfragestunde angeboten wird, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die Geschäftsordnung der Hansestadt Buxtehude.

An wen muss ich mich wenden?

Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder des kommunalen Gremiums (Rat bzw. Fachausschüsse) gerichtet. Um eine Beantwortung zu erleichtern, besteht auch die Möglichkeit, die Fragen mindestens zwei Werktage vor der Sitzung schriftlich per E-Mail an stadtverwaltung@stadt.buxtehude.de einzureichen.

Voraussetzungen

Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben. 

Rechtsgrundlage

Geschäftsordnung der Hansestadt Buxtehude


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Torben HöhrmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 10 - Organisation und Personal
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-1031
E-Mail:
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