Sie möchten erreichen, dass die Vertretung der Gemeinde oder des Landkreises Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt?
Einwohnerantrag stellen
Voraussetzungen
Einen Einwohnerantrag können ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Buxtehude stellen, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der Kommune haben. Gleiches gilt für die Unterschriftsberechtigung.
Der Einwohnerantrag muss in schriftlicher Form angezeigt werden; die elektronische Form ist unzulässig. Er muss ein bestimmtes Begehren mit Begründung enthalten. Im Antrag sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die antragstellenden Personen zu vertreten (Vertretungsberechtigte).
In der Hansestadt Buxtehude müssen mindestens vier Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner (aber höchstens 1.500 Personen) den Einwohnerantrag durch Unterschrift unterstützen. Jede Unterschriftenliste muss den vollen Wortlaut des Einwohnerantrags enthalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einwohnerantrag mit Ziel und Begründung
- Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Einwohnerinnen und Einwohner
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Einwohnerantrag jederzeit stellen.
Ausnahme: Der Einwohnerantrag darf keine Angelegenheit betreffen, zu der bereits in den letzten zwölf Monaten ein zulässiger Bürgerantrag gestellt worden ist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Das Kommunalverfassungsgesetz gibt jeder Person, die eine gültige Unterschrift geleistet hat, einen eigenen Anspruch darauf, dass der Antrag den gesetzlichen Vorschriften entsprechend beraten wird
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ansprechpartner/in
| Herr Torben Höhrmann | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 10 - Organisation und Personal Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1031 E-Mail: fg10@stadt.buxtehude.de | |
