Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im
Strafverfahren. Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.
Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.
Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Kleinen und Großen Strafkammern tätig.
Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz hat.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz hat.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Ansprechpartner/in| Herr Roesberg | |
| Amt / Bereich 30 - Stabsstelle Recht Villa Bahnhofstraße 9 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3011 Telefax: 04161 501-73099 E-Mail: Stabstelle.Recht@stadt.buxtehude.de | |
