Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Erleichterung der internationalen Personenstandsführung. Ob ein solches Zeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich ist, bestimmt das jeweilige ausländische Recht.
Wer als Deutsche/r im Ausland heiraten möchte, sollte sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In einigen Ländern ist der/die deutsche Verlobte verpflichtet, beim ausländischen Standesbeamten einen vom Deutschen Konsulat in diesem Staat ausgestellten Nachweis des Familienstandes vorzulegen. In diesen Fällen ist das Ehefähigkeitszeugnis nicht für den ausländischen Standesbeamten zu beschaffen, sondern es dient zur Vorlage beim Deutschen Konsulat im Eheschließungsstaat als Grundlage für die Ausstellung der Familienstandsbescheinigung.
Wer in Deutschland als Ausländer/in heiraten möchte, muss ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes vorlegen. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, bedürfen zur Eheschließung stets der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes. Hierfür wird eine Familienstandsbescheinigung benötigt. Weitere Informationen hierzu gibt die zuständige Stelle.

