Bewohnerparkausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Im Altstadtbereich können unter bestimmten Voraussetzungen für die Anwohner sogenannte "Bewohnerparkausweise" ausgestellt werden. Jeder Bewohner, der mit Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet gemeldet ist und keinen Privatstellplatz hat, kann für seinen Pkw oder für ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
  • 84,00 € pro Jahr - Altstadt
  • 30,00 € pro Jahr - Neue Straße
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Was sollte ich noch wissen?
  • Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt und gilt nur für die speziell ausgewiesene Zone.

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Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-1111
Telefax: 04161 501-71111
E-Mail:

durchgehend geöffnet:
Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr
Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.
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