Eine Bescheinigung in Steuersachen wird benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen.
Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen
Allgemeine Informationen
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).
Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.
Ansprechpartner/in
| Frau Baum | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 20 - Finanzen, Beteiligungen und zentrales Controlling Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-2030 Telefax: 04161 501-2094 E-Mail: stadtkasse@stadt.buxtehude.de | |
