Wenn ihr Auto abgeschleppt wurde, können Sie Informationen darüber bekommen, wo Sie es wieder abholen können.
Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Allgemeine Informationen
Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage
Kommunales Recht
| Frau Berghof | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3261 E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de | |
| Herr Wolff | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3211 Telefax: 04161 501-73299 E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de | |

