Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im
beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches
die Vorlage eines s
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.
Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
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Ansprechpartner/in| Frau Immig | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice › Standesamt Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3243 Telefax: 04161 501-73249 E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de | |
| Frau Röhrs | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 32 - Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice › Standesamt Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-3244 Telefax: 04161 501-73249 E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de | |
